Ein Sieg für die Demokratie

Im September 2025 wurde an der Urne die neue Gemeindeordnung (GO) mit über 61% der Stimmenden angenommen bei einer Stimmbeteiligung von 48%. Zu dieser Abstimmung kam es, weil die SVP an der Gemeindeversammlung im Juni mit ihren Anträgen mehrmals klar gescheitert ist. Dabei ging es der SVP insbesondere um die in der neuen GO vorgesehenen Arbeitsgruppen, welche nicht politisch zusammengesetzt sind und wo auch Menschen ohne Schweizer Pass und Minderjährige mitarbeiten können. Zuerst wollte die SVP die Arbeitsgruppen Integration sowie Energie und Umwelt streichen. Als die Mehrheit der Versammlung diese Anträge klar ablehnte, wollte die SVP alle Arbeitsgruppen in Kommissionen umwandeln, die nach Parteiproporz zusammengesetzt sind. Auch dieser Antrag wurde klar abgelehnt. Daraufhin stellte die SVP weitere Abänderungsanträge, welche allesamt von der Gemeindeversammlung wieder klar abgelehnt wurden. Schliesslich stellte die SVP den Antrag, den Entscheid über die neue GO an der Urne zu fällen. Das notwendige Quorum von 20% wurde knapp erreicht.

Simon Bürki-Kopp, Kantonsrat, Co-Präsident SP Biberist
Kantonsrat, Co-Präsident SP Biberist


Zweimal vor Gericht gescheitert
So kam es zur Urnenabstimmung. Bevor diese überhaupt durchgeführt wurde, gelangte die SVP mit einer Abstimmungsbeschwerde ans kantonale Verwaltungsgericht. Sie bemängelte die vom Gemeinderat beschlossene Abstimmungsbotschaft und verlangte, dass die Abstimmung ausgesetzt werde. Nachdem das Verwaltungsgericht die Sistierung der Abstimmung ebenso wie die Beschwerde abgelehnt hatte, gelangten die SVP mit demselben Ansinnen ans Bundesgericht. Auch das dieses hat nun die Beschwerde abgewiesen.


Konstruktiv statt destruktiv
Im Sinne der Gewaltentrennung müssen bei offensichtlichen Mängeln Volksentscheide gerichtlich angefochten werden können. Wenn demokratisch gefällte Volksentscheide hingegen einzig und allein deshalb durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch angefochten werden, weil die Mehrheit im demokratischen Meinungsfindungsprozess anders entschieden hat, ist es ein Missbrauch unserer Institutionen und eine Missachtung der Demokratie. Dass sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Bundegericht die Beschwerde abgewiesen haben, ist ein Sieg für die Demokratie. Unterstützen wir Parteien, die unsere demokratisch gefällten Entscheide akzeptieren und unsere Instanzen nicht für eigene politische Ränkespiele missbrauchen!

Simon Bürki-Kopp, Kantonsrat

Auch zu lesen im Biberister Kurier Ausgabe 2/2026, erschienen am Dienstag, 09. Juni 2026.